difmig
facebook xing linkedin
next

Facebook für die Arztpraxis?

Worauf Ärzte beim Umgang mit Social Media achten sollen:

10 Hinweise zur sicheren und berufsrechtlich konformen Nutzung:

  1. Ärztliche Schweigepflicht beachten
  2. Netiquette beachten 
  3. Grenzen des Arzt-Patient-Verhältnisses nicht u?berschreiten 
  4. Berufliches und privates Profil voneinander trennen 
  5. Fernbehandlungsverbot beachten 
  6. Keine berufswidrige Werbung u?ber soziale Medien 
  7. Datenschutz und Datensicherheit beachten 
  8. Selbstoffenbarung von Patienten verhindern 
  9. Zurückhaltung bei produktbezogenen Aussagen 
  10. Haftpflichtversicherung prüfen

10 Hinweise zur sicheren und berufsrechtlich konformen Nutzung:

 
1. Ärztliche Schweigepflicht beachten:
Patientenbezogene Information sollte nicht und wenn, dann nur mit dem Einverständnis des Patienten, veröffentlicht werden.
 
2. Netiquette beachten:
Entsprechend dem Berufsrecht sind die Regeln für die kollegiale Zusammenarbeit auch in sozialen Netzen gültig. Unsachliche Kritik an der Behandlungsweise oder dem beruflichen Wissen eines Arztes sowie herabsetzende Äußerungen sind berufswidrig. Auch Patienten dürfen nicht diffamiert werden.
 
3. Grenzen des Arzt-Patient-Verhältnisses nicht u?berschreiten:
Das Verhältnis zwischen Patient und Arzt muss professionell und von rein persönlichen Beziehungen getrennt bleiben. Freundschaftsanfragen von Patienten sollten abgelehnt werden.
 
4. Berufliches und privates Profil voneinander trennen:
Berufliche Seiten und persönliche Profile sollten getrennt eingerichtet werden, um eine Vermischung von beruflichen und privaten Interessen im Vorfeld zu vermeiden.
 
5. Fernbehandlungsverbot beachten:
Ärzten ist es nach Berufsrecht untersagt, ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien therapeutische individuelle Empfehlungen zu geben. Erlaubt sind die Beantwortung allgemeiner Gesundheitsfragen. Grundsätzlich sollte darauf verwiesen werden, dass ein Online-Angebot eine Vorstellung beim Arzt nicht ersetzen kann.
 
6. Keine berufswidrige Werbung u?ber soziale Medien:
Die anpreisende, irreführende und vergleichende Werbung ist als berufswidrig untersagt.
 
7. Datenschutz und Datensicherheit beachten:
Nicht nur im Sinne des Patientenschutzes, sondern auch im eigenen Interesse sind die gesetzlichen Vorgaben nach dem Bundesdatenschutzgesetz/Landesdatenschutzgesetz und Empfehlungen zu berücksichtigen.
 
8. Selbstoffenbarung von Patienten verhindern:
Im Kontakt mit Patienten sollten diese nicht verleitet werden, persönliche Information und speziell Gesundheitsinformation preis zu geben, um einen Missbrauch zu verhindern.
 
9. Zurückhaltung bei produktbezogenen Aussagen:
Getätigte Aussagen müssen entsprechend einer Tatsachenbehauptung wahr sein. Meinungsäußerungen sind möglich, doch dürfen sie nicht diffamierend sein, da Schmähkritik nicht mehr von der grundgesetzlich geschützen Meinungsfreiheit umfasst ist. Da die Grenzen hier mitunter verwischen, sollte der Verfasser bei produktbezogenen Äußerungen zurückhaltend sein, um nicht Ziel von Unterlassungklagen zu werden.
 
10. Haftpflichtversicherung prüfen:
Aufgrund der geschilderten Haftungsrisiken sollte vom Social Media nutzenden Arzt geprüft werden, ob seine abgeschlossene Haftpflichtversicherung diese abdeckt.